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   OLG München, 03.07.2007 - 9 U 1903/07   

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https://dejure.org/2007,21022
OLG München, 03.07.2007 - 9 U 1903/07 (https://dejure.org/2007,21022)
OLG München, Entscheidung vom 03.07.2007 - 9 U 1903/07 (https://dejure.org/2007,21022)
OLG München, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 9 U 1903/07 (https://dejure.org/2007,21022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ende bei unzulässiger Frage an Sachverständigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 561
  • BauR 2008, 881
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG München, 03.07.2007 - 9 U 1903/07
    Nachdem in der Folgezeit auch keine zulässigen Fragen zu dem Gutachten eingereicht wurden (BGHZ 150, 55; BGH BauR 2001, 674), sondern nur unzulässige (Frage bereits genau beantwortet bzw. zu spät gestellt), bleibt es bei dem Verfahrensende durch Gutachtenszustellung.
  • OLG München, 23.05.2007 - 32 Wx 30/07

    Anfechtbarer Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Instandhaltung von

    Auszug aus OLG München, 03.07.2007 - 9 U 1903/07
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in der Teilungserklärung die Kompetenz den einzelnen Eigentümern zuweisen mit der Folge, dass die Gemeinschaft ihre Beschlusskompetenz verliert (OLG München, Beschluss vom 23.05.2007, 32 Wx 30/07).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 407/99

    Unterbrechung der Verjährung durch selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG München, 03.07.2007 - 9 U 1903/07
    Nachdem in der Folgezeit auch keine zulässigen Fragen zu dem Gutachten eingereicht wurden (BGHZ 150, 55; BGH BauR 2001, 674), sondern nur unzulässige (Frage bereits genau beantwortet bzw. zu spät gestellt), bleibt es bei dem Verfahrensende durch Gutachtenszustellung.
  • OLG Celle, 19.12.2006 - 16 U 127/06

    Rechtsschutzsbedürfnisses für eine Feststellungsklage im Bauprozess; Möglichkeit

    Auszug aus OLG München, 03.07.2007 - 9 U 1903/07
    Dadurch wurde die damals geltende fünfjährige Frist des § 638 BGB a. F. in Gang gesetzt, die nach § 634 a I Nr. 2 BGB am 20.10.2003 um 24.00 Uhr enden würde (§§ 187 1, 188 II BGB; OLG München NJW-RR 07, 676).
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